Dieser Beitrag
wurde veröffentlicht im JP:PR News-Service März 2004
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Im
vergangenen Oktober verabschiedete der Deutsche Rat für Public Relations
(DRPR) die Richtlinie "Grundsätze ordnungsmäßiger
Ad-hoc-Publizität zu Wertpapierhandelsgesetz/WpHG § 15". Im
Wesentlichen werden vier Gebote einer „redlichen“ Ad-hoc-Publizität
erläutert:
- das Gebot der
reinen Tatsachendarstellung
- das Gebot, den
Neuheitswert der Tatsachen zu beachten
- das Gebot der
Transparenz
- das Gebot,
Irreführungen zu vermeiden.
In einer Pressemitteilung legitimiert die Deutsche Public Relations
Gesellschaft, ein Träger des DRPR, diese Initiative: „Trotz des bereits
von der Deutschen Börse AG veröffentlichten Leitfadens zur
Ad-hoc-Publizität und der umfangreichen Kommentierung des § 15 WpHG
durch Praktiker und Fachjuristen besteht in vielen konkreten Einzelfällen
für die Praktiker aus der Capital Market Relations-Arbeit
Orientierungsbedarf.“
Zwei Standpunkte zu Legitimation und Sinnhaftigkeit der
Richtlinie
Patrick Kiss,
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung:
Head of Investor and
Public Relations der Deutschen EuroShop AG und Vorstand des Deutschen
Investor Relations Kreises:
- Die Ad-hoc-Richtlinie des DRPR ist eine begrüßenswerte Initiative.
Sie ist für den IR-Manager ein einfaches, konkretes Tool zur Umsetzung
der komplexen gesetzlichen Regelungen. Als besonders praktisch dürfte
sie sich insbesondere für kleine Unternehmen erweisen, die nur begrenzte
IR-Ressourcen haben.
- Gerade der DRPR tut gut daran, Regeln für diesen sensiblen Bereich
zu formulieren: In vielen Unternehmen herrscht eine personelle Trennung
zwischen der Kommunikation mit der Öffentlichkeit und jener mit den
Investoren. Gerade Öffentlichkeitsarbeiter brauchen daher möglichst
einfache und praktische Hilfen, um beispielsweise mit Finanzjournalisten
in angemessener Weise über kursrelevante Inhalte zu kommunizieren.
- Für die Brisanz der Ad-hoc-Kommunikation kann nicht genug
sensibilisiert werden – und sei es mit einem Appell an die Redlichkeit
der Kommunikatoren. Dies umso mehr, als bis zum 12. Oktober 2004 die
EU-Richtlinie gegen Marktmissbrauch umgesetzt wird, die wesentlich
strengere Kriterien für die Meldepflicht von Insidergeschäften als die
bisher in Deutschland gültigen festlegt.
Jörg Pfannenberg, Geschäftsführer
der JP:PR PR-Beratung GmbH:
- Die korrekte
Umsetzung von Ad-hoc-Meldungen regelt § 15 WpHG. Kommentare gibt es
bereits zur Genüge von berufener Stelle, z. B. den Leitfaden
„Insiderhandelsverbote und Ad hoc-Publizität nach dem
Wertpapierhandelsgesetz“ der Deutsche Börse AG und des
Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel (BaWe). Für weitere
Appelle an die Moral besteht kein Bedarf.
- Die Basis für
den Anspruch, Richtlinien zu setzen, ist ausgewiesene
Fachkompetenz. Die Versuche von Verbänden, sich über Ethik-Themen in
einem Markt ins Gespräch zu bringen, haben noch nie funktioniert.
- Begriffe wie
„Tatsachen“, „Transparenz“ oder „Irreführung“
blenden auf naive Weise die Erkenntnis aus, dass Wirklichkeit eine
Konstruktion ist, die in unseren Köpfen entsteht.
- Bei der
Ad-hoc-Publizität geht es nicht um Moral, sondern um Kommunikation im
Interesse des Unternehmens – also um die effiziente Steuerung eines
sozialen Prozesses. Dabei muss sich das Unternehmen die Diskursregeln
zu Nutze machen. Dementsprechend orientieren sich Verantwortliche für
Finanzkommunikation in Unternehmen nicht an übergeordneten Zielen des
Finanzmarkts („Das Funktionieren der Märkte“), sondern sie
arbeiten im Spannungsfeld von Unternehmenszielen auf der einen Seite
und Erwartungen der Financial Community und der überwachenden Behörden
auf der anderen Seite.
Hintergrund:
DRPR-Richtlinie:
Grundsätze ordnungsmäßiger Ad-hoc-Publizität zu
Wertpapierhandelsgesetz /WpHG § 15, Absatz 1, Sätze 1 bis 3
Leitfaden:
Insiderhandelsverbote und Ad hoc-Publizität nach dem
Wertpapierhandelsgesetz von BaWe und Deutscher Börse AG
Richtlinie
2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003
über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation/Marktmissbrauch
Deutscher Investor
Relations Kreis, DIRK e.V.
Martin
Wiesheu, Juniorberater JP:PR
© 2008 by Patrick Kiss |
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